Es begann als romantische Beziehung zwischen der 16-jährigen Deutschen und dem 27-jährigen Syrer. Doch was dann geschah, sollte sich immer mehr zu einem wahren Albtraum für das Mädchen entwickeln.
‚Islamische Hochzeit‘ am Telefon von einem Imam auf Arabisch vollzogen
Mehrfach schwer misshandelt, unter anderem mit einer Gardinenstange aus Metall. Mehrfach mit vorgehaltenem Messer an der Kehle vergewaltigt. Was als romantische Beziehung begonnen hatte, entwickelte sich, wie der NDR gestern Abend meldete, in eine Richtung, die die 16-Jährige so wohl nicht erwartet hätte.
Das Ganze begann zu kippen, als der Syrer die junge Frau Anfang des Jahres nach islamischem Recht heiratete. Die Ehe ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Art, wie die sogenannte ‚islamische Hochzeit‘ stattfand, darf wohl als einigermaßen kurios bezeichnet werden. Sie soll von einem wilhelmshavener Imam am Telefon vollzogen worden sein. Und zwar in arabischer Sprache. Ob das Mädchen überhaupt irgendetwas verstanden hat, was dabei vor sich ging, ist fraglich und konnte vom Gericht nicht festgestellt werden.
Mit Metallstange geschlagen und mehrfach vergewaltigt
Anschließend entwickelte sich die Beziehung zu einer wahren Tortour für die junge Frau. Der in Schortens (Landkreis Friesland) lebende Mann hat sie nach Überzeugung des Gerichts mehrfach misshandelt, unter anderem mit einer Gardinenstange aus Metall geschlagen. Die 16-Jährige wurde dabei schwer verletzt. Außerdem hat der Syrer sie mehrfach zum Sex gezwungen, indem er ihr ein Messer an die Kehle hielt.
Der Angeklagte bestritt die Vergewaltigungen, räumte lediglich ein, einfache Körperverletzungen begangen zu haben. Das Gericht glaubte jedoch der jungen Frau, zum einen auf Grund der Beweisaufnahme, zum anderen wegen ihrer glaubhaften Aussage. Es verurteilte den 27-jährigen Syrer wegen gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Damit folgte das Landgericht Oldenburg weitestgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft, welche acht Jahre Haft gefordert hatte. Der Verurteilte hat nun eine Woche Zeit in Revision zu gehen.
Jürgen Fritz / juergenfritz.com