Von der Schweiz können wir lernen, wie man mit Sozi­al­be­trügern umgeht

Ich habe lange gezögert, ob ich diesen Beitrag wirklich so bringen kann. Zu groß ist die Gefahr von Anfein­dungen. Und zwar von allen Seiten. Dennoch habe ich mich ent­schlossen, ihn zu bringen, was vor allem damit zu tun hat, dass wir drauf und dran sind, unsere Gesell­schaft sozial und finan­ziell zu über­fordern. Ich erinnere an die hier immer wieder auf­ge­zeigte Tat­sache, dass unsere Sozi­al­systeme weit über­pro­por­tional von Migranten genutzt werden: Wer sind die Armen in Deutschland?
Gerade nach der poli­ti­schen Dis­kussion der letzten Woche ist es heikel, das Thema auf­zu­greifen. Jedoch befördern wir eine Zuwan­derung in unsere Sozi­al­systeme, die unsere junge Gene­ration über­fordern und zur Aus­wan­derung ani­mieren wird. Passend dazu eine kurze Notiz, die mir heute bei Tichys Ein­blick auf­ge­fallen ist:

  • „Welche Gefühle die Tat­sache bei hier schon länger Lebenden aus­lösen muss, die keine Wohnung finden, dass die Stadt Pin­neberg dem Migranten mit zwei Ehe­frauen und sechs Kindern ein großes Haus zur Ver­fügung stellt? (…) Jeden­falls dürfte das Haus irgendwann nicht groß genug sein, denn über die Pläne des Ein­ge­wan­derten schreibt WON: „Ahmad hat schon ange­kündigt, dass er in Zukunft vier Ehe­frauen haben möchte und zehn Kinder. Inzwi­schen habe die Familie nach einer Klage einen Flücht­lings­status für drei Jahre erhalten. Damit könnte der Syrer auch arbeiten gehen, er möchte aber lieber bei den Kindern bleiben.“
    Fazit: Nun gut, es sind aner­kannte Flücht­linge. Doch wie soll die Inte­gration gelingen ohne Arbeit und Bezug zur hei­mi­schen Gesell­schaft? Wieso tole­rieren wir die Vielehe? Dürfen auch Kon­ver­titen dem­nächst mehrere Ehe­frauen haben?
  • „In Syrien ver­diente Ghazia A. sein Geld mit Auto­werk­stätten und Miet­wagen, konnte seine XXL-Kin­der­schar ernähren. Hier leben sie von Sozi­al­hilfe. (…) Nach deut­schem Sozi­al­recht darf A. nur mit einer Ehefrau eine Bedarfs­ge­mein­schaft haben. Er ent­schied sich für Hauptfrau Twasif (49) und lebt nun mit fünf Kindern in Mon­tabaur. Die drei übrigen Frauen sind offi­ziell nur „Freun­dinnen“ (und davon wenig begeistert). Die Behörden ver­teilten sie auf ver­schiedene Orte.“ Und: „Im Ort Win­ningen wohnt Frau Nummer zwei mit fünf wei­teren Kindern, in Ruppach lebt Frau Nummer drei mit vier Kindern, in Mayen Frau Nummer vier mit drei Kindern. Vater Ghazia bleibt jeweils für zwei bis drei Tage, zieht dann weiter.“
    – Fazit: Das ist schon ein Problem, denke ich. Und wir müssen es angehen, weil keines der Kinder wohl ernsthaft Chancen auf eine wirk­liche Inte­gration in unsere Gesell­schaft hat.

Andere Länder sind da besser auf­ge­stellt, so die Schweiz. Die NZZ berichtet von der Aus­weisung einer 62-jäh­rigen Aus­län­derin wegen Sozi­al­hil­fe­bezugs. Ja, sie war keine aner­kannte Asyl­be­wer­berin, weshalb das Bei­spiel hinkt. Dennoch wäre bei uns (noch) undenkbar,  was die Schweiz gemacht hat, weil wir poli­tisch so ver­nebelt sind:

  • „Im Fall einer 62-jäh­rigen Aus­län­derin ist das Zürcher Ver­wal­tungs­ge­richt (…) über­zeugt, dass der Entzug der Nie­der­las­sungs­be­wil­ligung gerecht­fertigt ist. Seit bald 17 Jahren lebt die Frau aus einem Dritt­staat in der Schweiz, doch richtig ange­kommen ist die knapp 62-Jährige hier nie: 2001 kam sie als Tou­ristin in die Schweiz und hei­ratete nach einigen Monaten einen Landsmann. Sie bezog nun über fast 5 Jahre Sozi­al­hilfe, bis sie 2007 (in einem anderen Kanton) eine Nie­der­las­sungs­be­wil­ligung erhielt; später in diesem Jahr kam es zur Scheidung.“
    – Fazit: also eine direkte Zuwan­derung in den Sozi­al­staat Schweiz.
  • Danach arbeitete die Frau zwei Jahre als Küchen­hilfe. „Die Frau wurde 2010 indes ent­lassen, und nach zwei Jahren mit Arbeits­lo­sen­un­ter­stützung erhielt sie wie­derum Sozi­al­hilfe. Das Zürcher Migra­ti­onsamt hat ihr des­wegen im Mai 2016 die Nie­der­las­sungs­be­wil­ligung entzogen.“
  • „Der Grundsatz gemäss Aus­län­der­gesetz ist klar: Wer dau­erhaft auf Sozi­al­hilfe ange­wiesen ist, dem können die Behörden die Nie­der­las­sungs­be­wil­ligung ent­ziehen; aller­dings nur, wenn die Person nicht schon 15 Jahre in der Schweiz gelebt hat.“
    – Fazit: Zur Erin­nerung, Aus­länder sind in Deutschland weit über­pro­por­tional in der Sozi­al­hilfe ver­treten, vor allem die Türken stellen einen sehr großen Anteil. Ich finde, wir sollten auch jene abschieben, die jah­relang von Sozi­al­hilfe leben. 
  • „Die Beschwer­de­füh­rerin argu­men­tierte weiter, dass sie bald ihre AHV-Rente vor­be­ziehen könne und somit nicht mehr der Sozi­al­hilfe zur Last falle. Auch das über­zeugte das Gericht nicht: Weil sie weniger als drei Jahre in der Schweiz gear­beitet habe, würde ein Grossteil ihres Lebens­un­ter­halts zukünftig von Ergän­zungs­leis­tungen abge­deckt werden.“
    – Fazit: So ist es! Die Rente haben diese Men­schen auch nicht selber verdient.
  • Zwar habe die Frau, die noch heute kaum Deutsch spricht, sich in einem Ein­glie­de­rungs­pro­gramm gut enga­giert, aber sonst zu wenig getan, um eine Arbeit zu finden.“
    – Fazit: Auch dies eine Par­allele, die wir bei uns hun­dert­tau­sendfach finden dürften.

„So kommt das Gericht zum Schluss, dass der Widerruf der Nie­der­las­sungs­be­wil­ligung ver­hält­nis­mässig ist.“
– Fazit: Ich gebe mich keinen Illu­sionen hin. Bei unserer Justiz wäre das undenkbar und Claudia Roth würde in allen Talk­shows sitzen und weinen.
Dennoch müssen wir uns fragen, ob die Antwort auf die ständig stei­genden Zahlen der Trans­fer­emp­fänger mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund – und das war schon vor der „Flücht­lings­krise“ so – wirklich eine Erhöhung der Trans­fer­leis­tungen ist. Ver­gessen wir nicht, dass der gesamte Anstieg der Armuts­quote – so falsch sie auch defi­niert sein mag – nur mit dem gestie­genen Anteil der Migranten an der Gesamt­be­völ­kerung erklärt werden kann.
„Warum Deutschland nicht noch mehr Umver­teilung braucht“
Tichys Ein­blick: „Flücht­lings­status bedeutet bedin­gungs­loses Grund­ein­kommen“, 20. Februar 2018
NZZ: „62-Jährige muss die Schweiz ver­lassen – wegen Sozi­al­hil­fe­bezugs“, 29. Januar 2018
 


Dr. Daniel Stelter auf www.think-beyondtheobvious.com