Chemnitz: AfD Trauermarsch für die Opfer von Migrantengewalt, Bildquelle: Fllickr.com, Tim Lüddemann, Bildlizenz: CC BY-NC-ND 2.0

Juris­ti­scher Rat­geber im SPIEGEL: „Rechte“ Kol­legen unschädlich machen

Nachdem beim Glas­hütter Uhren­her­steller „Nomos“ nun die Reli­gi­ons­po­lizei „Amadeu Antonio Stiftung“ unter der Führung der EX-Stasi-Mit­ar­bei­terin Frau Anetta Kahane ein­ge­ritten ist, um die Mit­ar­beiter des Betriebes intern auf „Nazi­ent­tarnung“, Bespit­zelung und Ver­pfeifen zu dres­sieren, gibt es jetzt im Spiegel Rechts­be­ratung für Hinz und Kunz, wann man einen ent­deckten „Nazi-Kol­legen“ wegen seiner Ein­stellung feuern kann und wann leider nicht.
Eine Fach­an­wältin für Arbeits­recht gibt vor­sichtig und zurück­haltend Aus­kunft. Immer wieder kommt es auf den „Ein­zelfall“ an, betont sie. Aber schon die Ein­gangs-Fra­ge­stellung der Spiegel-Jour­na­listin Kristin Haug ist sonnenklar:
In Chemnitz sind zahl­reiche Rechte auf­mar­schiert, haben den Hit­lergruß gezeigt und aus­län­der­feind­liche Parolen gerufen. Was kann man tun, wenn man auf solchen Demos einen Kol­legen von sich entdeckt?“
Klarer Fall: Da muss man natürlich denun­zieren. Nicht, dass man, wenn man den Kol­legen in einer solchen Umgebung sieht, einfach mal zu ihm hingeht und mit ihm mal unter vier Augen ein deut­liches Wort spricht, ob er sich wirklich in dieser Gesell­schaft richtig gut auf­ge­hoben fühlt. Nein, da muss sofort etwas gegen den­je­nigen unter­nommen werden. Er hat viel­leicht nur zufällig in der Nähe von so jemandem gestanden? Egal. Er war auf einer „solchen“ Demo und muss abge­straft werden. Am besten mit Arbeitsplatzverlust.
Die Anwältin weist darauf hin, dass ein Arbeit­nehmer in seiner Freizeit machen darf, was er will. Nur im Falle, dass er zum Bei­spiel eine Kleidung trägt, die einen Bezug zum Arbeit­geber her­stellt und dabei eine Straftat begeht (z.B. den Hit­lergruß), dann kann der Arbeit­geber viel­leicht eine Kün­digung aussprechen.
Frau Haug ist nicht damit zufrieden. Sie setzt nach: „Sollte man dem Chef davon berichten?“
Es ist erschre­ckend, wie eil­fertig plötzlich viele zum Denun­zi­anten werden. Einen Rechten ans Messer liefern, was für eine tolle Hel­dentat. Welcher Triumph, dann als Kämpfer gegen Rechts dazu­stehen. Man sieht quasi schon das Kopfkino, wie der­jenige sich ausmalt, dass er belobigt wird und beklatscht.
Rechts­an­wältin Frau Annegret Balzer scheint einen weniger von Gut­mensch-Ideo­logie kor­rum­pierten Ver­stand bewahrt zu haben und meint: „Niemand muss Kol­legen verpfeifen…“
Dann erläutert Frau Rechts­an­wältin Balzer, dass es natürlich Fälle gibt, in denen eine Kün­digung geboten ist. Unter anderem führt sie einen Fall an: „Bei­spiels­weise wurde die Kün­digung eines rechts­ra­di­kalen Erziehers als wirksam erachtet, da sein Frei­zeit­ver­halten darauf hin­deutete, dass er generell gewalt­bereit ist. Dies war unver­einbar mit seinen Erziehungsaufgaben.“ 
Hoch­in­ter­essant, möchte man da bemerken, das kommt doch bekannt vor. Da gab es doch einen KiTa-Erzieher namens Jens Heidrich, der wegen gefähr­licher Kör­per­ver­letzung schon vor dem Kadi stand. Aber gemach! Natürlich pas­sierte ihm gar­nichts und er wurde deshalb als Kin­der­er­zieher auch nicht ent­lassen. Warum? Naja, warum wohl? Weil er als Links­ra­di­kaler Poli­zisten zusam­men­ge­schlagen hat.
Auch die Eltern­schaft der KiTA, in dem Herr Heidrich die lieben Kleinen zum lie­be­vollem Umgang und Respekt mit­ein­ander erzieht, stehen voll hinter Herrn Heidrich, ebenso Gewerk­schafter, Kir­chen­leute und linke Politiker.
Merke: Linke Gewalt bishin zur gefähr­lichen Kör­per­ver­letzung ist „voll okay“ und führt nicht zur Kün­digung des Arbeits­ver­hält­nisses, ein Hit­lergruß, bei dem niemand zu Schaden kam, hin­gegen schon.
Dies ist keine Rechts­fer­tigung des Hit­lergruß-Zeigens. Es ist eine Anklage gegen das Baga­tel­li­sieren links­fa­schis­ti­scher Gewalt­taten. Es geht darum, dass mal wieder ganz offen mit zwei­erlei Maß an den gewalt­be­reiten, extre­mis­ti­schen Rändern des poli­ti­schen Spek­trums gemessen wird.
Oder kann sich irgend­jemand an einen Spiegel-Artikel erinnern, bei dem ein Arbeits­rechtler gefragt wird, wie man denn gegen einen Kol­legen vor­gehen kann, der bei links­extre­mis­ti­schen Randale-Demos gesichtet wurde und ob man den nicht beim Chef melden sollte. Was wahr­scheinlich zu nichts führen würde, weil ein links­extremer Kollege nicht als dem Betriebs­image abträglich gesehen wird. Was stimmt eigentlich mit dieser Gesell­schaft nicht mehr?