Unglaublich: IS-Kriegs­ver­brecher will zurück nach Deutschland – ARD hilft

Hamburg – Diese Meldung macht wütend und sprachlos. Um einem mut­maß­lichen IS-Mas­sen­mörder eine mediale Plattform zu geben, sind Reporter der ARD in den Nordirak gereist und haben dort den berüch­tigten Bonner IS-Kämpfer Fared Saal im kur­di­schen Gefängnis inter­viewt. Der spielt den Unschulds­engel und will wieder nach Deutschland. Wegen der Men­schen­rechte! Saal hatte wie die ARD berichtet, 2014 in Syrien vor Lei­chen­bergen posend geprahlt: „Allah hat uns diesen Sieg gewährt. “ Wie ihr sehen könnt, bei Gott, diese Schweine und Tiere haben wir geschlachtet.“ Das ganze Mas­saker wurde in einem Video fest­ge­halten und via Netz­werke durch die Isla­mis­ten­szene gejagt.
Nun hat der IS-Killer mit alge­ri­schen Wurzeln von GEZ-Söldnern Besuch bekommen. Ganz auf Täter­schutz fixiert wird der einstige Schlächter von den Gut­mensch­jour­na­listen als „reu­mütig“ geschildert. Und zur Ein­stimmung wird beschrieben, was aus dem heute 29-Jäh­rigen geworden ist. „Die Haare sind inzwi­schen kurz geschoren, der auf­fällige Bart einem Flaum gewichen.“ Ach du meine Güte. Jetzt ist auch noch der Bart­wuchs gestört. Zu wenig Tes­to­steron im Blut? Dann darf der „deutsche Staats­bürger“ den auf Staats­kosten ange­reisten deut­schen Staats­medien seine Geschichte aus Tau­send­und­einer Nacht auf­ti­schen. Demnach wäre das Video nur gemacht worden, um ihn zum Medi­enstar der Szene auf­zu­bauen, damit er als Ver­mittler mit deut­schen Sprach­kennt­nissen besser IS-Kämpfer rekru­tieren könnte.
Beim Abschied sagte Fared Saal den Reportern, dass er wieder zurück nach Deutschland will: „Wenn es nun Gefängnis sein muss, dann bevorzuge ich ein Gefängnis, wo man dann gewisse Rechte hat. Men­schen­rechte et cetera.“
Kuschel­justiz ermittelt
Inzwi­schen ermittelt auch der Gene­ral­bun­des­ku­schel­anwalt in Karlsruhe wegen des Ver­dachts „mut­maß­licher Kriegs­ver­brechen“. Das klingt wie Musik in den Ohren des Dschi­ha­disten, bedeutet doch eine Über­stellung nach Deutschland  so gut wie einen Frei­spruch. Da niemand das Mas­saker auf einem staat­lichen Gasfeld bei Homs überlebt hat, gibt es auch keine Zeugen, die gegen den Killer aus­sagen könnten. Passend dazu schiebt die ARD ein, dass die Bun­des­re­gierung seit Monaten darüber dis­ku­tiert, ob und wie man gefangene IS-Kämpfer und Kämp­fe­rinnen nach Deutschland zurück­holen und der Kuschel­justiz über­stellen kann. Im Grunde genommen geht es nur um nutzlose Infos, die in Akten­schränken ver­schwinden, oder falls es zur Anklage kommt, im Gegensatz zum NSU-Prozess, nicht zu langen Haft­strafen führen.“ Ganz konkret geht es dabei um die Teil­nahme an Hin­rich­tungen und Fol­te­rungen, aber auch um Plün­de­rungen und – auch damit sind wir bei unseren Ermitt­lungen befasst – an der Haltung von Men­schen als Sklaven“, sagte die Spre­cherin des Gene­ral­bun­des­an­walts, Frauke Köhler, gegenüber NDR und SWR.
Eigentlich stellt dieses Gebaren inter­na­tio­nales Recht sogar auf den Kopf. Begeht ein Deut­scher zum Bei­spiel im Ausland einen Mord, so wird er auch dort am Tatort ver­ur­teilt und hat seine Strafe im bestra­fenden Land abzu­sitzen. In Amerika kann die Haftzeit sogar mit einer Gift­spritze deutlich ver­kürzt werden. Beim Mas­saker von Homs ist der Fall daher son­nenklar. Opfer des hin­ter­häl­tigen Angriffes sind die syri­schen Mit­ar­beiter eines staat­lichen Gas­feldes. Der Beschul­digte wäre demnach am besten in einem syri­schen Gefängnis auf­ge­hoben. Eben dort, wo die Gräu­el­taten begangen wurden und man allein von Seiten der Opfer her Anklage gegen den 29-Jäh­rigen erheben könnte.
Kopf­schütteln bei den Lesern 
Das sieht auch ein Leser des ARD-Berichtes so und schreibt: „Men­schen­rechte et cetera“, erklärt er. Ist es gestattet zu fragen, welche Rechte er seinen Opfern ein­räumte oder ist das unfein derlei Fragen zu stellen? Im Übrigen war er doch in Syrien straf­fällig, warum soll er nicht auch dort abge­ur­teilt werden dürfen?“ 
Ähnlich äußert sich ein anderer Leser:
„Men­schen­rechte: klar hätte er die gerne, der Fared Saal. Anders­herum hat der bei seinen Opfern nicht nach Men­schen­rechten gefragt, sondern noch im Video damit geprahlt wie sie „die Schweine und Tiere“ getötet haben. Ich nehme dem die tak­tische Reue nicht ab, kein Stück! Soll er der kur­di­schen Gerichts­barkeit über­ant­wortet werden, mit aller Konsequenz!“ 
Den Recht­staat, der ja selbst bei erdrü­ckender Beweislast noch Frei­sprüche erteilt, kri­ti­siert dieser Kom­men­tator treffend:
Ich befürchte, auch hier geht Täter­schutz vor Opfer­schutz. Seine Opfer, die Opfer, mit denen er geprahlt hat, haben keinen Namen und keine Stimme mehr, er schon. Und er hofft auf Rückkehr nach Deutschland, Heim­holung vom Staat und den Men­schen, die in ihm leben, die er als Ungläubige ver­achtet. Und sollte sich die BR bemühen, ihn und andere Ver­brecher und Mörder nach D zurück­zu­holen – was wird man ihm beweisen können? Nichts. Zeugen, Augen­zeugen, belastbare Aus­sagen? Keine. Pro­gnos­ti­zierung einer guten Sozi­al­pro­gnose, Frei­spruch, und dann auf ein Neues.“
In dieser Hin­sicht hat wohl ein anderer Leser recher­chiert und erstaun­liches zu Tage gebracht, demnach ist Fareth Saal der deut­schen Kuschel­justiz wohl­be­kannt. Durch diese Gnade wurden die Gräu­el­taten erst möglich:
„Ich bin voller Zuver­sicht in unseren Rechts­staat. Der Mensch bekam 2013 eine acht­mo­natige Haft­strafe, diese wurde zur Bewährung aus­ge­setzt. Die Rich­terin am Amts­ge­richt begründete das mit einer ‘posi­tiven Sozi­al­pro­gnose’. Es könne davon aus­ge­gangen werden, dass Fared Saal ‘künftig keine Straf­taten mehr begehen werde’, so die Rich­terin … seine Frau wird übrigens nach ihrer drei­jäh­rigen Haft­strafe nach eigenem Bekunden Erzie­herin.“ (bestätigt durch Quelle nrw-direkt)
Etwas Nachilfe in Geschichte: Nazis wurden gehängt
Natürlich sollen hier auch die Gut­men­schen zu Wort kommen, stell­ver­tretend für einige, die nicht genug von IS-Rück­kehren bekommen können:
 „Unser Rechts­staat gilt nicht nur für syrische Flücht­linge, sondern auch für deutsche Bürger im Ausland. Daher hat auch dieser Mensch und alle anderen Ex-IS-Anhänger einen fairen Prozess ver­dient, so wie die Nazis sei­nerzeit auch. Fairness ist nicht erbärmlich, sondern ist ein Teil unserer Zivi­li­sation. Außerdem wurden weitaus schlimmere Ter­ro­risten wie D. Headley jah­relang verschont.“ 
In der Tat haben die Nazis in Nürnberg damals einen fairen Prozess bekommen. Zwölf dieser fairen Pro­zesse endete mit einem fairen Todes­urteil (Focus). In manchen Fällen dauerte der Tod 15 Minuten, weil die Falltüre laut Spiegel zu eng und die Fallhöhe zu gering war. Das fanden sogar die Eng­länder im Nach­hinein ziemlich unfair. (KL)
 


Quelle: Jou­Watch