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Ver­suchte Gefan­ge­nen­be­freiung in Ulm

Wie die Bun­des­po­li­zei­in­spektion Stuttgart mit­teilt, lösten in der Nacht von Mittwoch auf Don­nerstag gegen 00:30 Uhr zwei Jugend­liche afgha­ni­scher und ira­ki­scher Staats­an­ge­hö­rigkeit einen Poli­zei­einsatz am Ulmer Haupt­bahnhof aus. Nachdem der Zug­be­gleiter die Bun­des­po­lizei ver­ständigt hatte, die beiden ergriffen und auf das Poli­zei­revier ver­bracht worden waren, ver­suchte eine Gruppe von etwa fünf bis acht Per­sonen, das Revier zu stürmen und die beiden Ergrif­fenen zu befreien.
Zuerst Fahren ohne Fahr­schein, dann Beamtenbeleidigung
Die zwei aus­län­di­schen 16-Jäh­rigen waren zunächst durch ihr aggres­sives Ver­halten auf­ge­fallen. Ein Zug­be­gleiter musste fest­stellen, dass die beiden in einem Regio­nal­ex­press von Stuttgart nach Ulm ohne Fahr­schein unterwegs waren. Der Zug­be­gleiter infor­mierte dar­aufhin die Bun­des­po­lizei, welche die beiden Jugend­lichen am Ulmer Haupt­bahnhof ergriff und auf das dortige Poli­zei­revier verbrachte.

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Man wollte die Eltern der beiden Min­der­jäh­rigen erreichen, doch dies gelang nicht. Also ver­suchte man, die beiden an eine Jugend­ein­richtung zu über­stellen. Dar­aufhin fing der Iraker an, die Beamten zu belei­digen. Außerdem fer­tigte er Bild- und Ton­auf­zeich­nungen der Bun­des­po­li­zisten an und sendete diese nach der­zei­tigen Ermitt­lungs­stand wohl an einen Bekannten (der dann wahr­scheinlich wieder andere ver­stän­digte, die dann später gemeinsam das Revier zu stürmen versuchten).
Schläge und Tritte gegen die Poli­zisten und ver­suchte Gefan­ge­nen­be­freiung durch eine Gruppe vor dem Polizeirevier
Nun ver­suchte der Afghane, völlig unver­mittelt sich selbst zu ver­letzen. Daher musste er, um das zu ver­hindern, fixiert werden. Hierbei leistete er Wider­stand gegen die poli­zei­lichen Maß­nahmen. Dabei wehrte er sich gegen die Beamten mit Schlägen und Tritten.
In der Zwi­schenzeit hatte sich eine Gruppe von etwa fünf bis acht Per­sonen vor dem Poli­zei­revier ver­sammelt. Diese Gruppe ver­suchte jetzt mit Gewalt in das Poli­zei­revier ein­zu­dringen, wohl in der Absicht, die beiden Freunde zu befreien. Die Bun­des­po­lizei war dabei offen­sichtlich nicht in der Lage, den Angriff aus eigener Kraft abzu­wehren und musste Ver­stärkung von der Lan­des­po­lizei anfordern.
Keinen ein­zigen Angreifer gefasst, der Afghane ist „poli­zei­be­kannt“
Erst nach Ein­treffen von unter­stüt­zenden Streifen der Lan­des­po­lizei flüch­teten die Angreifer in Richtung Innen­stadt. Trotz einer Nah­be­reichs­fahndung war die Polizei, Bundes- und Lan­des­po­lizei, nicht in der Lage, auch nur einen ein­zigen der Angreifer zu fassen.
Im Rahmen der Wider­stands­handlung wurde einer der Bun­des­po­li­zisten am Knie ver­letzt. Der afgha­nische Jugend­liche, der hef­tigen Wider­stand leistete, nach den Beamten geschlagen und getreten hat, zog sich eine Schürf­wunde an der Unter­lippe zu. Er wurde durch Ret­tungs­kräfte behandelt. Der Afghane, obschon angeblich erst 16 Jahre alt, ist bereits „poli­zei­be­kannt“. Auf Grund seiner Selbst­ver­let­zungs­hand­lungen wurde er anschließend in einer Fach­klinik vorgestellt.
Der Iraker wurde gleich wieder entlassen
Den Iraker haben die Poli­zisten nach Rück­sprache mit seinen Erzie­hungs­be­rech­tigten wieder ent­lassen. Er war also gleich wieder auf freiem Fuß. Die Bun­des­po­lizei hat nun Ermitt­lungen wegen des Ver­dachts der Belei­digung, des Wider­standes gegen Voll­stre­ckungs­beamte sowie der ver­suchten Gefan­ge­nen­be­freiung (§ 120 StGB) aufgenommen.
Ob den beiden Immi­granten aus dem isla­mi­schen Kul­tur­kreis über­haupt irgendeine nen­nens­werte Strafe zuteil werden wird und wenn ja, in einem Ausmaß und in einer Zügigkeit, dass sie dies über­haupt noch mit ihren Taten in Ver­bindung bringen können und eine derart schmerz­hafte Erfahrung dar­stellen, dass sie sich ver­an­lasst sehen, ihr Ver­halten und ihre Ein­stellung auch nur minimal zu ver­ändern, bleibt abzuwarten.
Was, wenn nicht fünf bis acht, sondern 20 bis 30 Per­sonen ange­rückt wären?
Was die Bun­des­po­lizei erst gemacht hätte, wenn nicht fünf bis acht Per­sonen ange­rückt wären, die Poli­zei­di­rektion zu stürmen, sondern zwanzig bis dreißig, mag man sich gar nicht vor­stellen. Was der frühere Prä­sident des Bun­des­amtes für Ver­fas­sungs­schutz Hans-Georg Maaßen über Immi­granten aus just diesem Kul­tur­kreis sagt, können Sie hier nach­lesen.

Jürgen Fritz — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog des Autors www.juergenfritz.com