Es bräuchte keine Ober­grenze, wenn man sich nur an gültige Gesetze halten würde!

Während die Par­teien dem Volk vor­spielen, sie müssten vor­nehmlich wegen der Ober­grenze für die Anzahl von Flücht­lingen harte Koali­ti­ons­ver­hand­lungen führen, fragt sich kaum jemand, worüber hier über­haupt gesprochen wird.

Der Blick ins Grund­gesetz genügt, um rasch Klarheit zu bekommen:

Art. 16 a GG

(1) Poli­tisch Ver­folgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mit­glied­staat der Euro­päi­schen Gemein­schaften oder aus einem anderen Dritt­staat ein­reist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechts­stellung der Flücht­linge und der Kon­vention zum Schutz der Men­schen­rechte und Grund­frei­heiten sicher­ge­stellt ist.

Asyl­an­spruch haben also nur poli­tisch Ver­folgte, wenn Sie nicht aus einem sicheren EU Dritt­staat einreisen.

Schauen Sie sich doch nun einmal die deut­schen Außen­grenzen an. Sind Belgien, die Nie­der­lande, Frank­reich, Öster­reich, die Schweiz, die Tsche­chische Republik, Polen und Dänemark Schur­ken­staaten, in denen poli­tische Flücht­linge keine Auf­nahme finden können? Werden in diesen euro­päi­schen Nach­bar­ländern die Men­schen­rechte und Grund­frei­heiten mit Füßen getreten? Doch wohl kaum.

Wer kann denn dann gemäß Grund­gesetz und vor allen Dingen auch wie rechtlich korrekt bei uns über­haupt ein­reisen? Über den Landweg demnach wohl nicht.

Bleibt also nur das Flugzeug oder Schiff übrig. Über die Ostsee gab es bisher keine Flücht­lings­welle. Wie viele Flücht­linge sind denn in den letzten Jahren in der Economy oder Business Class bei uns rechtlich legal als poli­tisch Ver­folgte aus nicht sicheren Her­kunfts­ländern eingeflogen?

Diesen Wenigen sollte jeg­liche Hilfe doch wohl gewährt werden. Dazu brauchen wir weder Ober­grenzen noch die Angst vor dem Familiennachzug.

Unsachlich wird die Flüchtlings/Asyldiskussion, wenn man neue Begriffe ein­führt, die mit dem Rechts­an­spruch auf Asyl nichts zu tun haben.

Migranten sind Ein­wan­derer. Ein­wan­derer sind keine Flüchtlinge!

Wirt­schafts­flücht­linge sind eben­falls keine Asy­lanten und haben nichts mit dem im Grund­gesetz ver­an­kertem Recht auf poli­ti­sches Asyl zu tun.

Lesen Sie doch einmal die ver­schie­densten Berichte in unseren Qua­li­täts­medien. Teils in einem Satz wird einmal von einem Asy­lanten und dann von einem Migranten gesprochen. Diese Nebel­kerzen werden ver­wendet, um uns zu täu­schen und die illegale Politik der Mas­sen­mi­gration zu rechtfertigen.

Doch was pas­siert nun während dieser soge­nannten schwie­rigen Koalitionsverhandlungen?

Poli­tisch fast unbe­merkt ver­sucht Frank­reichs Prä­sident Macron mit Angela Merkel ein neues Migra­ti­ons­gesetz für die EU einzuführen.

Während unser Land im Koali­ti­onskoma liegt, sind die Macht­haber in Brüssel schon dabei, den Wahnsinn der Mas­sen­ein­wan­derung, wie es im Jahr 2015 geschah, auf rechtlich sicheren EU-Boden zu bekommen.

Euro­päische Länder, passt auf. Deutschland war erst der Anfang!