Flücht­linge hätten an der Grenze abge­wiesen werden müssen — Gut­achten bestätigt Unrechtmäßigkeit

Laut einem Gut­achten der Wis­sen­schaft­lichen Dienste des Bun­des­tages hätten die aus Öster­reich kom­menden Flücht­linge im Herbst 2015 abge­wiesen werden müssen. Die Bun­des­re­gierung han­delte offenbar ohne Rechtsgrundlage. 

(Von Michael Müller)

Die Wis­sen­schaft­lichen Dienste des Bun­des­tages haben ein Gut­achten zur Flücht­lings­krise im Herbst 2015 erstellt. Demnach hat die Bun­des­re­gierung von Kanz­lerin Angela Merkel bis heute nicht erklärt, auf welcher Rechts­grundlage sie damals die Ent­scheidung für den Zuzug von hun­dert­tau­senden Migranten traf.

Nach Ansicht der Juristen des Par­la­ments hätte mög­li­cher­weise das Par­lament darüber abstimmen müssen. Der Gesetz­geber sei nämlich ver­pflichtet, „in grund­le­genden nor­ma­tiven Bereichen […] alle wesent­lichen Ent­schei­dungen selbst zu treffen“, zitiert die WELT aus dem Gutachten.

Die zur Neu­tra­lität ver­pflich­teten Wis­sen­schaftler ver­weisen sie auf ein Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zum Fami­li­en­nachzug. Demnach ent­scheidet das Par­lament, „ob und bei welchem Anteil Nicht­deut­scher an der Gesamt­be­völ­kerung die Zuwan­derung von Aus­ländern ins Bun­des­gebiet begrenzt wird“.

Demnach hätte das Par­lament sehr wohl über den Mas­sen­zuzug ent­scheiden müssen. Doch dies ist nie geschehen. Tat­sächlich war die Grenz­öffnung für Flücht­linge am 4. Sep­tember 2015 von Angela Merkel lediglich nach Rück­sprache mit ein­zelnen Ministern erfolgt. Und auch im Nach­hinein hat das Par­lament nie darüber abgestimmt.

Flücht­linge hätten im Herbst 2015 abge­wiesen werden müssen

Zudem stellen die Juristen fest, dass die Bun­des­re­gierung noch immer keine Angaben über die recht­liche Grundlage ihrer Ent­scheidung gemacht hat. Denn eigentlich hätten die aus dem sicheren Dritt­staat Öster­reich kom­menden Flücht­linge an der Grenze abge­wiesen werden müssen.

Zwar hätte das Innen­mi­nis­terium eine Aus­nahme von dieser „Pflicht zur Ein­rei­se­ver­wei­gerung“ anordnen können. Doch eine solche Anordnung hat es nie gegeben. Zwar hätte die Regierung Migranten unter Berufung auf das soge­nannte „Selbst­ein­tritts­recht“ auf­nehmen können. Doch auch dies ist von der Bun­des­re­gierung niemals offi­ziell in Anspruch genommen worden.

„Die Kanz­lerin sollte aus Respekt vor dem Bun­destag dazu Stellung nehmen“, zitiert die WELT die linke Abge­ordnete Sevim Dagdelen, auf deren Antrag das Gut­achten zurückgeht. Zwar sei es im Herbst 2015 richtig gewesen, den „Men­schen zu helfen“. Das Gut­achten zeige aber, wie beden­kenlos die Bun­des­re­gierung damals vorging. So habe sie am Ende die AfD gestärkt.

FDP und AfD haben ange­kündigt, nach ihrem Einzug in den Bun­destag einen Unter­su­chungs­aus­schuss zur Flücht­lings­po­litik ein­zu­setzen. Nach Ansicht von AfD-Spit­zen­kan­di­datin Alice Weidel gehört Merkel vor Gericht gestellt. Denn die Kanz­lerin habe bei Euro­rettung und Flücht­lings­krise gegen gel­tendes Recht verstoßen.

 

Bild: Screenshot YouTube / N24