Schul­ab­schluss „to go“ für Flüchtlinge?

Jahr­zehnte wurde Deutschland vom drei­glied­rigen Schul­system aus Haupt­schule, Real­schule und Gym­nasium geprägt. Dieses bewährte System wurde von linker Schul­po­litik das Wasser abge­graben und vie­lerorts gibt es schon heute nur noch Ganz­tags­schulen und Gym­nasien. Was sich nun jedoch in Kiel ereignet hat, ist milde gesagt ein „krea­tiver“ und ein­ma­liger Ein­griff in die Bildungspolitik.

Sie kennen das sicher: Kurz bevor man einen Termin wahr­nehmen will, schaut man gerade beim Bäcker seiner Wahl vorbei und kauft sich einen Kaffee „to go“, also zum Mit­nehmen. Das ist prak­tisch und man ist für den anste­henden Termin wieder fit. Das „Mit­nah­me­prinzip“ eignet sich für heiße Getränke, aber wäre das im Schul­wesen eben­falls denkbar?

Zur Erin­nerung: Schule ist das beam­ten­staatlich und büro­kra­tisch durch­ge­re­gelte System, in dem es nur äußerst selten Aus­nahmen von der Regel gibt. Wo käme man denn auch sonst hin? Deshalb galt Jahr­zehnte der eherne Grundsatz: 10 Jahre Regelzeit für einen Haupt­schul­ab­schluss, wobei beson­deres Augenmerk auf den regel­mä­ßigen Schul­besuch und die Ein­haltung der maxi­malen Fehl­stunden der Schüler geachtet wurde. Wenn ein Schüler dort Defizite aufwies, wurde er schlicht und einfach nur mit einem soge­nannten Abgangs­zeugnis nach der neunten Klasse abge­fertigt, Pro­bleme auf dem Arbeits­markt inklusive!

Nun haben wir Deutsche aus der Flücht­lings­krise so einiges gelernt, zum Bei­spiel, dass wir Not und Elend im eigenen Land ebenso wie Miss­stände im Schul­wesen unnötig ertragen mussten, denn das Geld war immer da und wird nun eben für Flücht­linge aus­ge­geben. Wei­terhin durften wir lernen, dass eigentlich nichts fix und in Stein gemeißelt ist. Dies haben uns Beamte und die Staats­räson einfach immer nur vehement so lange erzählt, bis wir es dann irgendwann geglaubt haben.

So kam es in der Schleswig Hol­stein zu einem abso­luten Novum. Eine Klasse von 24 Flücht­lingen erhielt nach nur sie­ben­wö­chiger Lern­phase (und einem „erfolg­reich“ absol­vierten Schuljahr) den Haupt­schul­ab­schluss zuer­kannt. Dies ist zumindest inter­essant, wenn man die jüngsten Zahlen des Bun­des­amtes für Migration (BAMF) berück­sichtigt, nach denen die Inte­gra­ti­ons­kurse mit ver­pflich­tendem Deutschkurs einer Erfolgs­quote von weniger als 50% aufweisen!

Wenn man davon ausgeht, dass es sich bei Flücht­lingen generell um soge­nannte „Schutz­be­dürftige“ handelt, hat das jeweils auf­neh­mende Land eine Ver­pflichtung zur Qua­li­fi­kation dieser Men­schen. Dies ist natürlich ein wei­teres Argument für ein penibles Screening und folglich einer genauen Selektion der Men­schen, die wir als Flücht­linge akzep­tieren und auf­nehmen – denn eine Auf­nahme ist deshalb immer mit erheb­lichen finan­zi­ellen Zuwen­dungen verbunden.

Dieser Haupt­schul­ab­schluss „to go“ ist an sich nur eine Rand­notiz, bietet aber Spreng­kraft. Der Grundsatz der Gleich­be­handlung von denen, „die schon länger hier sind“ und „denen, die neu hier sind“ wird hier kei­nes­falls gewahrt.

Ebenso könnte man sich fragen, was ein Flüchtling nun eigentlich mit einem deut­schen Schul­ab­schluss in seiner Heimat anfangen so? Dies muss ja die Zukunfts­per­spektive sein: die Rück­führung der Flücht­linge in ihre befriedete Heimat. Wären deshalb nicht Unter­wei­sungen in prak­ti­schen Tätig­keiten sinn­voller, deren Aus­übung diese Men­schen dann in ihrer Heimat auch ernähren könnten?

Wei­terhin drängt sich hier ein wei­terer Gedanke auf: Warum eigentlich sollten dann deutsche Schüler über­haupt noch am Unter­richt teil­nehmen, wenn es den Schul­ab­schluss auch ganz einfach „zum Mit­nehmen“, innerhalb von 7 Wochen gibt?

Da wäre es ja auch denkbar, dass Selbst­ständige ihre Kinder einfach in ihrem Unter­nehmen mit­ar­beiten lassen, diese quasi „to go“ im beruf­lichen Alltag qua­li­fi­zieren und dann kurz in die Prü­fungs­phase schicken, damit diese dann einen Schul­ab­schluss erwerben können!

Kon­se­quent zu Ende gedacht, könnte das Bei­spiel von Neu­münster jedoch der Start einer sehr bedenk­lichen Ent­wicklung sein. Wäre sel­biges nicht für das Abitur denkbar? Könnte Flücht­linge nicht auch ein Abitur „to go“ erwerben? Oder wie sieht es mit einem Studium aus? Wie wäre es mit einem Bachelor- oder Master-Abschluss ohne Studium?

Sollte sich diese Ent­wicklung wirklich ein­stellen, könnte man fast seinen Kindern den Rat geben, sich doch als Flüchtling regis­trieren zu lassen…

 

Bild: flickr.com