Eigentlich sollte das BAMF Flüchtlinge in ihre Heimat zurückschicken, wenn ihnen dort keine Verfolgung mehr droht. So ist es gesetzlich vorgesehen, und so wurde es den Bürgern versprochen. Dennoch dürfen fast alle Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland bleiben.
Wer in Deutschland einmal als Flüchtling anerkannt worden ist, der bleibt meist für immer. Der deutsche Staat prüft so gut wie nie, ob der Krieg in der Heimat des Flüchtlings beendet ist und somit der Fluchtgrund entfällt.
Diese gängige Praxis widerspricht geltendem Recht. Denn eigentlich sollen die ehemaligen Flüchtlinge heimkehren, wenn Krieg oder Verfolgung in der Heimat nicht mehr bestehen. Sie haben dann eigentlich kein Recht mehr, in Deutschland zu leben.
Laut Gesetz müsste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spätestens nach drei Jahren prüfen, ob der Fluchtgrund noch besteht und gegebenenfalls den ehemaligen Flüchtling nach Hause schicken. Doch das BAMF tut dies fast nie.
Daher erhalten fast alle Flüchtlinge nach der Dreijahresfrist den Rechtsanspruch auf einen unbefristeten Aufenthalt, die sogenannte Niederlassungserlaubnis. So werden aus eigentlich befristet aufgenommenen Flüchtlingen dauerhafte Einwanderer.
Eigentlich sollte das BAMF den Flüchtlingsstatus gegebenenfalls zurücknehmen, etwa wenn sich die politische Lage im Herkunftsland verbessert hat. Oder sie sollte eine Anerkennung widerrufen, etwa wenn der Flüchtling die Verfolgung von Anfang an nur vorgetäuscht hat.
Nur 206 Flüchtlinge verlieren Schutzstatus
Doch dafür müsste die Behörde innerhalb der Frist von drei Jahren nach der Anerkennung aktiv werden, was kaum geschieht. Von Januar bis September dieses Jahres haben nur 206 Flüchtlinge ihren Schutzstatus verloren, zitiert die WELT die Asylgeschäftsstatistik des BAMF.
Diese Zahl ist verschwindend gering. Denn im selben Zeitraum haben 107.000 Zuwanderer Asyl erhalten. Insgesamt leben laut Ausländerzentralregister rund 600.000 anerkannte Asylanten und Flüchtlinge nach Genfer Konvention im Land.
Das BAMF ist stolz darauf, dass es die Prüfungen fast nie anstellt. „Dies bedeutet sowohl für die Flüchtlinge als auch für das Bundesamt in der jetzigen Situation eine wesentliche Entlastung“, sagte bereits im August 2015 der damalige Behördenchef Manfred Schmidt.
Armin Schuster fordert Verbesserungen beim BAMF
Die Tatsache, dass praktisch alle Flüchtlinge für immer in Deutschland bleiben dürfen, geht selbst einigen Unionspolitikern zu weit. So sagte der CDU-Obmann im Innenausschuss des Bundestages, Armin Schuster, gegenüber der WELT:
’ ”Wenn das BAMF nur selten prüft, ob ein Flüchtling überhaupt noch Schutz benötigt, und wir ihm schon nach drei Jahren einen Rechtsanspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gewähren, machen wir das Asylrecht zum Ersatzeinwanderungsrecht.”
Nach Ansicht von Armin Schuster hat BAMF zwar die Aufgabe, „Flüchtlingstitel zu erteilen, allerdings auch, diese zu entziehen, wenn die Bedrohung in der Heimat weggefallen ist“. Dieser zweiten Kernaufgabe sollte das Bundesamt wieder stärker nachkommen können.
Doch selbst wenn das BAMF irgendwann dazu übergehen sollte, die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen durchzuführen und gegebenenfalls den Flüchtlingsstatus zurückzunehmen oder zu widerrufen, bringt dies allein noch nicht die Gesetzlichkeit zurück.
Denn selbst wenn einem Flüchtling die Anerkennung aberkannt wird, bleibt er dennoch oft im Land. Stand Ende Juni waren im Ausländerzentralregister 20.484 Personen gespeichert, deren Schutzanerkennung widerrufen worden ist.
Fast alle dieser Flüchtlinge ohne Aufenthaltsberechtigung leben bereits länger als sechs Jahre in Deutschland. Von ihnen haben 17 Prozent inzwischen ein befristetes und 79 Prozent ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Michael Müller / BerlinJournal.biz