Screenshot Youtube-Video N24 "Befristung: BAMF überprüft selten, ob anerkannte Flüchtlinge Schutz benötigen"

Asyl­recht wird zum Ersatz­ein­wan­de­rungs­recht — Warum fast alle Flücht­linge dau­erhaft bleiben dürfen (Video)

Eigentlich sollte das BAMF Flücht­linge in ihre Heimat zurück­schicken, wenn ihnen dort keine Ver­folgung mehr droht. So ist es gesetzlich vor­ge­sehen, und so wurde es den Bürgern ver­sprochen. Dennoch dürfen fast alle Flücht­linge dau­erhaft in Deutschland bleiben. 

In Deutschland dürfen fast alle Flüchtlinge dauerhaft bleiben. (Screenshot: YouTube)
In Deutschland dürfen fast alle Flücht­linge dau­erhaft bleiben. (Screenshot: YouTube)

(Von Michael Müller)

Wer in Deutschland einmal als Flüchtling aner­kannt worden ist, der bleibt meist für immer. Der deutsche Staat prüft so gut wie nie, ob der Krieg in der Heimat des Flücht­lings beendet ist und somit der Flucht­grund entfällt.

Diese gängige Praxis wider­spricht gel­tendem Recht. Denn eigentlich sollen die ehe­ma­ligen Flücht­linge heim­kehren, wenn Krieg oder Ver­folgung in der Heimat nicht mehr bestehen. Sie haben dann eigentlich kein Recht mehr, in Deutschland zu leben.

Laut Gesetz müsste das Bun­desamt für Migration und Flücht­linge (BAMF) spä­testens nach drei Jahren prüfen, ob der Flucht­grund noch besteht und gege­be­nen­falls den ehe­ma­ligen Flüchtling nach Hause schicken. Doch das BAMF tut dies fast nie.

Daher erhalten fast alle Flücht­linge nach der Drei­jah­res­frist den Rechts­an­spruch auf einen unbe­fris­teten Auf­enthalt, die soge­nannte Nie­der­las­sungs­er­laubnis. So werden aus eigentlich befristet auf­ge­nom­menen Flücht­lingen dau­er­hafte Einwanderer.

Eigentlich sollte das BAMF den Flücht­lings­status gege­be­nen­falls zurück­nehmen, etwa wenn sich die poli­tische Lage im Her­kunftsland ver­bessert hat. Oder sie sollte eine Aner­kennung wider­rufen, etwa wenn der Flüchtling die Ver­folgung von Anfang an nur vor­ge­täuscht hat.

Nur 206 Flücht­linge ver­lieren Schutzstatus

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Doch dafür müsste die Behörde innerhalb der Frist von drei Jahren nach der Aner­kennung aktiv werden, was kaum geschieht. Von Januar bis Sep­tember dieses Jahres haben nur 206 Flücht­linge ihren Schutz­status ver­loren, zitiert die WELT die Asyl­ge­schäfts­sta­tistik des BAMF.

Diese Zahl ist ver­schwindend gering. Denn im selben Zeitraum haben 107.000 Zuwan­derer Asyl erhalten. Ins­gesamt leben laut Aus­län­der­zen­tral­re­gister rund 600.000 aner­kannte Asy­lanten und Flücht­linge nach Genfer Kon­vention im Land.

Das BAMF ist stolz darauf, dass es die Prü­fungen fast nie anstellt. „Dies bedeutet sowohl für die Flücht­linge als auch für das Bun­desamt in der jet­zigen Situation eine wesent­liche Ent­lastung“, sagte bereits im August 2015 der damalige Behör­denchef Manfred Schmidt.

Armin Schuster fordert Ver­bes­se­rungen beim BAMF

Die Tat­sache, dass prak­tisch alle Flücht­linge für immer in Deutschland bleiben dürfen, geht selbst einigen Uni­ons­po­li­tikern zu weit. So sagte der CDU-Obmann im Innen­aus­schuss des Bun­des­tages, Armin Schuster, gegenüber der WELT:

’ ”Wenn das BAMF nur selten prüft, ob ein Flüchtling über­haupt noch Schutz benötigt, und wir ihm schon nach drei Jahren einen Rechts­an­spruch auf eine unbe­fristete Auf­ent­halts­er­laubnis gewähren, machen wir das Asyl­recht zum Ersatzeinwanderungsrecht.”

Nach Ansicht von Armin Schuster hat BAMF zwar die Aufgabe, „Flücht­lings­titel zu erteilen, aller­dings auch, diese zu ent­ziehen, wenn die Bedrohung in der Heimat weg­ge­fallen ist“. Dieser zweiten Kern­aufgabe sollte das Bun­desamt wieder stärker nach­kommen können.

Doch selbst wenn das BAMF irgendwann dazu über­gehen sollte, die gesetzlich vor­ge­se­henen Prü­fungen durch­zu­führen und gege­be­nen­falls den Flücht­lings­status zurück­zu­nehmen oder zu wider­rufen, bringt dies allein noch nicht die Gesetz­lichkeit zurück.

Denn selbst wenn einem Flüchtling die Aner­kennung aberkannt wird, bleibt er dennoch oft im Land. Stand Ende Juni waren im Aus­län­der­zen­tral­re­gister 20.484 Per­sonen gespei­chert, deren Schutz­aner­kennung wider­rufen worden ist.

Fast alle dieser Flücht­linge ohne Auf­ent­halts­be­rech­tigung leben bereits länger als sechs Jahre in Deutschland. Von ihnen haben 17 Prozent inzwi­schen ein befris­tetes und 79 Prozent ein unbe­fris­tetes Aufenthaltsrecht.

 

Michael Müller / BerlinJournal.biz