Deutsch­lands Rückfall in alte Muster: Volle Zensur, jetzt offiziell

Am 1. Oktober 2017 trat ein neues Gesetz zur Ein­führung der staat­lichen Zensur auf Social-Media-Platt­formen in Kraft. Das neue Gesetz sieht vor, dass Social-Media-Platt­formen wie Facebook, Twitter und YouTube ihre Nutzer im Auftrag des Deut­schen Staates zen­sieren müssen. Social Media Unter­nehmen sind ver­pflichtet, alle Online- „Straf­tat­be­stände“ wie Ver­leumdung, üble Nachrede, Ver­leumdung, Dif­fa­mierung oder Anstiftung innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt einer Benut­zer­be­schwerde zu löschen oder zu blo­ckieren – unab­hängig davon, ob der Inhalt korrekt ist oder nicht. Social-Media-Unter­nehmen erhalten sieben Tage für kom­pli­ziertere Fälle. Wenn sie dies ver­säumen, kann die Bun­des­re­gierung Straf­zah­lungen in Höhe von bis zu 50 Mil­lionen Euro verhängen.

(von Judith Bergmann via Gatestone)

Diese staat­liche Zensur unter­wirft die freie Mei­nungs­äu­ßerung den will­kür­lichen Ent­schei­dungen von Unter­neh­mens­ein­heiten, die wahr­scheinlich eher mehr als absolut not­wendig zen­sieren, statt eine erdrü­ckende Geld­strafe zu ris­kieren. Wenn Mit­ar­beiter von Social-Media-Unter­nehmen als private Gedan­ken­po­lizei des Staates ein­ge­setzt werden und die Macht erhalten, den gegen­wär­tigen poli­ti­schen und kul­tu­rellen Diskurs durch die Ent­scheidung darüber, wer reden darf und was er sagen darf und wer gesperrt wird, mit­zu­ge­stalten, wird die freie Mei­nungs­äu­ßerung zu einem Märchen. Oder ist das viel­leicht der sprin­gende Punkt?

Inzwi­schen hat das Land­ge­richt München kürzlich einen deut­schen Jour­na­listen, Michael Stür­zen­berger, zu einer Frei­heits­strafe von sechs Monaten auf Bewährung ver­ur­teilt, weil er auf seiner Facebook-Seite ein his­to­ri­sches Foto des Groß­mufti von Jeru­salem, Haj Amin al-Husseini, gepostet hat, der 1941 in Berlin einem hohen Nazi-Beamten die Hand geschüttelt hatte. Die Staats­an­walt­schaft warf Stür­zen­berger vor, mit der Ver­öf­fent­li­chung des Fotos „den Hass auf den Islam fördern“ und „den Islam ver­un­glimpfen“ zu wollen. Das Gericht befand Stür­zen­berger für schuldig, „die Pro­pa­ganda ver­fas­sungs­feind­licher Orga­ni­sa­tionen ver­breitet zu haben“. Während die gegen­seitige Bewun­derung, die einst zwi­schen al-Husseini und deut­schen Nazis bestand, eine unbe­strittene his­to­rische Tat­sache ist, wird nun offen­sichtlich Geschichte von deut­schen Gerichten neu geschrieben. Stür­zen­berger hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Ein deut­sches Gericht ver­ur­teilte kürzlich den Jour­na­listen Michael Stür­zen­berger (im Bild) zu einer Frei­heits­strafe von sechs Monaten auf Bewährung, weil er auf seiner Facebook-Seite ein his­to­ri­sches Foto von 1941 des Groß­mufti von Jeru­salem, Haj Amin al-Husseini, der die Hand eines Nazi-Beamten in Berlin geschüttelt hatte, auf seiner Face­book­seite gepostet hatte. Die Staats­an­walt­schaft warf Stür­zen­berger vor, mit der Ver­öf­fent­li­chung des Fotos “den Hass auf den Islam fördern” und “den Islam ver­un­glimpfen” zu wollen. (Bild­quelle: PI News Video Screenshot)

Deutschland hat keinen Hehl daraus gemacht, dass es sein neues Gesetz von der übrigen EU kopieren lassen will, die bereits einen ähn­lichen Ver­hal­tens­kodex für Social-Media-Giganten hat. Die EU-Jus­tiz­kom­mis­sarin Vera Jourova erklärte kürzlich, sie sei mög­li­cher­weise bereit, in Zukunft Rechts­vor­schriften zu erlassen, wenn der frei­willige Ver­hal­tens­kodex nicht die gewünschten Ergeb­nisse bringt. Sie sagte jedoch, dass der frei­willige Kodex „relativ“ gut funk­tio­niere, da Facebook zwi­schen Dezember und Mai dieses Jahres 66,5% des als „hass­erfüllt“ gemel­deten Mate­rials ent­fernte. Twitter ent­fernt 37,4%, und YouTube ergriff Maß­nahmen bei 66% der Benach­rich­ti­gungen von Nutzern.

Während eine EU-Orga­ni­sation, das EU-Par­lament, angeblich wegen Online-„Hassrede“ besorgt war, hatte sie keine Bedenken, ihre Räum­lich­keiten als Gast­geber einer ver­ur­teilten ara­bi­schen Ter­ro­ristin, Leila Khaled, von der Volks­front für die Befreiung Paläs­tinas (PFLP), im Sep­tember bei einer Kon­ferenz zum Thema „Die Rolle der Frauen im paläs­ti­nen­si­schen Volks­kampf“ zur Ver­fügung zu stellen. (Die EU, die USA, Kanada und Aus­tralien haben die PFLP als ter­ro­ris­tische Orga­ni­sation ein­ge­stuft). Die Kon­ferenz wurde unter anderem von der spa­ni­schen Dele­gation von Izquierda Unida (Ver­ei­nigte Linke) im Rahmen des Blocks der Ver­ei­nigten Euro­päi­schen Linken/Nordische Grüne Linke im Euro­päi­schen Par­lament organisiert.

In Groß­bri­tannien sagte Pre­mier­mi­nis­terin Theresa May auch, dass sie Inter­net­firmen auf­fordern werde, sich mit extre­mis­ti­schen Inhalten aus­ein­ander zu setzen:

„Die Industrie muss weiter gehen und schneller werden in der Auto­ma­ti­sierung der Erkennung und Ent­fernung ter­ro­ris­ti­scher Inhalte im Internet… Letzt­endlich sind es nicht nur die Ter­ro­risten selbst, die wir besiegen müssen. Es sind die extre­mis­ti­schen Ideo­logien, die sie antreiben. Es sind die Ideo­logien, die Hass pre­digen, Spaltung säen und unsere all­ge­meine Mensch­lichkeit unter­graben. Wir müssen diese Ideo­logien viel ent­schie­dener iden­ti­fi­zieren und sie besiegen – in allen Teilen unserer Gesellschaften.“

Pre­mier­mi­nis­terin May beharrt immer wieder darauf, dass „diese Ideo­logien“ über alle Teile unserer Gesell­schaften ver­teilt sind, wo in Tat und Wahrheit prak­tisch jeder Ter­ro­rismus isla­misch ist. Unter­dessen hat ihre eigene Innen­mi­nis­terin, Amber Rudd, abge­lehnt, den poli­ti­schen Flügel von Hiz­bollah zu ver­bieten. Die Hassrede der His­bollah ist offenbar für die bri­ti­schen Behörden voll­kommen akzep­tabel. Ebenso wie der süd­afri­ka­nische mus­li­mische Geist­liche und Hass­pre­diger Ebrahim Bham, der einst Dol­met­scher des Chef­rechts­be­raters der Taliban war. Er durfte Groß­bri­tannien betreten, um im Queen Elizabeth II Centre, einem Regie­rungs­ge­bäude, auf der „Pal­estine Expo„, einer großen Judenhass-Ver­an­staltung, im Juli in London zu sprechen. Bham ist dafür bekannt, dass er den Nazi-Pro­pa­gan­da­mi­nister Goebbels zitiert und sagt, dass alle Juden und Christen „Agenten Satans“ seien. Unter­dessen wird ein Gelehrter wie Robert Spencer am Betreten Groß­bri­tan­niens gehindert, mit der Begründung, dass das, über das er berichtet — genau — „isla­mo­pho­bisch“ ist.

Die bri­tische könig­liche Staats­an­walt­schaft (Crown Pro­se­cution Service CPS) erklärte kürzlich auch, dass Online- „Hass­ver­brechen mit dem gleichen robusten und pro­ak­tiven Ansatz ver­folgt werden“, der auch bei Offline-Ver­gehen ange­wandt wird. Die Ent­scheidung, Online-Delikte wie Offline-Delikte zu behandeln, dürfte die Straf­ver­folgung wegen Hass­de­likten erhöhen, die bereits auf dem höchsten jemals regis­trierten Niveau steht. Staats­an­wälte erle­digten 2015–16 15.442 Fälle von Hass­ver­brechen.

Juden in Groß­bri­tannien, die in den letzten drei Jahren einen dra­ma­ti­schen Anstieg des Anti­se­mi­tismus erlebt haben, sind häufig das Ziel von Hass­ver­brechen. Dennoch machen ihre Fälle weniger als einen Bruchteil der Sta­tistik aus. Im Jahr 2016/17 ver­folgte die CPS 14.480 Hass­ver­brechen. Laut der Kam­pagne gegen Anti­se­mi­tismus:

„Wir haben noch kein ein­ziges Jahr erlebt, in dem mehr als ein paar Dutzend anti­se­mi­tische Hass­ver­brechen ver­folgt wurden. Bisher wissen wir 2017 von… 21 Straf­ver­fol­gungs­maß­nahmen, 2016 waren es 20, 2015 nur 12. So gra­vierend sind die Ver­säum­nisse des CPS, Maß­nahmen zu ergreifen, dass wir selbst angeb­liche Anti­se­miten privat ver­folgen und das CPS durch gericht­liche Über­prü­fungenher­aus­fordern mussten, von denen wir im März die erste gewonnen haben. Letztes Jahr wurden nur 1,9% der Hass­ver­brechen gegen Juden straf­rechtlich ver­folgt, womit den Poli­zei­kräften signa­li­siert wurde, dass ihre Bemü­hungen bei der Unter­su­chung von Hass­ver­brechen gegen Juden ver­schwendet sein könnten, und die ein­deutige Bot­schaft an Anti­se­miten gesendet wurde, dass sie keine Angst vor dem Gesetz haben müssen… Jedes Jahr seit 2014 ist ein Rekordjahr für anti­se­mi­tische Ver­brechen: zwi­schen 2014 und 2016 ist die anti­se­mi­tische Kri­mi­na­lität um 45% ange­stiegen„.

Fast jeder dritte bri­tische Jude hat in den ver­gan­genen zwei Jahren anscheinend in Erwägung gezogen, Groß­bri­tannien wegen Anti­se­mi­tismus zu verlassen.

Die bri­ti­schen Behörden scheinen sich viel mehr mit „Isla­mo­phobie“ zu beschäf­tigen als mit der Zunahme von Hass­ver­brechen gegen Juden. Tat­sächlich hat sich die Polizei mit der Behörde Transport for London zusam­men­ge­schlossen, um Men­schen zu ermu­tigen, während der „National Hate Crime Awa­reness Week“, die vom 14. bis 21. Oktober statt­findet, Hass­ver­brechen zu melden. Transport for London und die Metro­po­litan Police werden mehr als 200 Gemein­de­ver­an­stal­tungen durch­führen, um „Gemeinden zu ver­si­chern, dass das öffent­liche Ver­kehrs­system Londons für alle sicher ist“. Die Ver­an­stal­tungen richten sich spe­ziell an Muslime; Beamte haben die East London Moschee besucht, um zur Anzeige von Hass­ver­brechen zu ermutigen.

Letztes Jahr ver­kündete das Büro für Polizei und Ver­brechen (Mopac) des Lon­doner Bür­ger­meister Sadiq Khan, dass es £1.730.726 an Steu­er­geldern dafür ausgebe, Online-Rede poli­zeilich zu über­wachen, nachdem es eine Bewil­ligung vom Innen­mi­nis­terium bean­tragt hatte. Unter­dessen sagte Khan, dass er nicht über die Mittel verfüge, um die 200 Dschi­ha­disten zu über­wachen, die sich schät­zungs­weise in London auf­halten, von den 400 Dschi­ha­disten, die bisher aus Syrien und dem Irak in die Haupt­stadt zurück­ge­kehrt sind. (Er gab auch still­schweigend zu, dass er nicht weiß, wo sich die zurück­ge­kehrten Dschi­ha­disten auf­halten). Auf die Frage des Jour­na­listen Piers Morgan, warum der Bür­ger­meister sie nicht über­wachen lassen könne, ant­wortete Khan:

„Weil vom städ­ti­schen Poli­zei­budget ungefähr 15 Prozent, 20 Prozent von mir, dem Bür­ger­meister, finan­ziert wird. Der Rest kommt von der Zen­tral­re­gierung. „Wenn die Polizei geschrumpft und redu­ziert wird, müssen Sie Prio­ri­täten setzen und ihre Res­sourcen ver­nünftig und geschickt einsetzen.“

Als Morgan nach­hakte, was denn bitte schön eine größere Prio­rität haben könnte als „Leute, die von einem syri­schen Schlachtfeld zurück­kehren, um bri­ti­schen Bürgern zu schaden“, gab Khan keine Antwort. Viel­leicht, weil es schwer ist, öffentlich zuzu­geben, dass der Kampf gegen „Isla­mo­phobie“ heute eine höhere Prio­rität hat als der Kampf gegen Terrorismus?

Judith Bergman ist Kolum­nistin, Juristin und poli­tische Ana­lystin. Ihr Beitrag erschien zuerst beim Gatestone Institut. Über­setzung: Daniel Heiniger

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzep­tieren Sie die Daten­schutz­er­klärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden