Collage - Martin Schulz By Olaf Kosinsky - Own work, CC BY-SA 3.0 de, Link

Dumm geboren, nichts dazu­ge­lernt und die Hälfte wieder ver­gessen — Oder: Martin Schulz

Der Fami­li­en­nachzug von „Flücht­lingen“ mit sub­si­diärem Schutz­status soll laut SPD-Chef Schulz eine Bedingung der SPD für eine GroKo sein. „Deutschland muss sich an inter­na­tio­nales Recht halten, unab­hängig von der Stimmung im Land oder in der CSU“. Außerdem behauptet er, es handele sich um „weniger als 70.000 Per­sonen, also weniger als 0,01 Prozent der Bevölkerung“.
Schulz soll schon in der Schule wegen unzu­rei­chender Mathe­ma­tik­kennt­nisse gescheitert sein (Zitat aus seiner Bio­graphie: „Ich war ja nicht gerade dumm, aller­dings kata­strophal in den natur­wis­sen­schaft­lichen Fächern Rechnen, Physik und Chemie … Überall, wo man konkret werden musste, war ich schlecht.“). Sein Zah­len­bei­spiel beweist, dass sich seine mathe­ma­ti­schen Fähig­keiten seitdem nicht ver­bessert haben. Seine angeblich nur 70.000 Per­sonen sind bei einer Bevöl­kerung von ca. 82 Mil­lionen ca. 0,085%, also etwas weniger als 0,1% und nicht wie von Schulz behauptet weniger als 0,01%.
Aber diese „Null“ scheitert nicht zum ersten Mal an einer „Null“, kom­men­tierte mein Leser A.B., der nach­ge­rechnet hat. Wie Schulz auf 70.000 kommt, bei 390.000 sub­sidiär Schutz­be­rech­tigten in Deutschland bleibt sowieso sein Geheimnis.
Schlimmer als nicht rechnen zu können ist, dass Schulz, der es immerhin zum Chef des Euro­päi­schen Par­la­ments gebracht hat, auch kei­nerlei Ahnung von der aktu­ellen Rechtslage in Europa zu haben scheint.
Wie die Rechtslage aus­sieht, darüber hätten er oder wenigstens seine Mit­ar­beiter sich beim Wis­sen­schaft­lichen Dienst des Deut­schen Bun­des­tages infor­mieren können. In einer Stel­lung­nahme des­selben vom 23.11.2016 mit dem Titel „Fami­li­en­nachzug zu sub­sidiär Schutz­be­rech­tigten in aus­ge­wählten EU-Staaten“ heißt es:
„Zwar ver­ein­heit­lichen die Richt­linien 2011/95/EU (soge­nannte Qua­li­fi­ka­tions- oder Aner­ken­nungs­richt­linie) und 2003/86/EG (soge­nannte Fami­li­en­zu­sam­men­füh­rungs­richt­linie) den Status des sub­si­diären Schutzes und das Recht der Fami­li­en­zu­sam­men­führung weit­gehend. Für den Fami­li­en­nachzug der sub­sidiär Schutz­be­rech­tigten gelten die Richt­li­ni­en­be­stim­mungen jedoch nicht. Die mit­glied­staat­lichen Rege­lungen weichen deutlich von­ein­ander ab.“
Aha. Das heißt, jedes Land regelt es anders.
In Finnland ist ein aus­rei­chendes Ein­kommen Bedingung. Außerdem wird geprüft, ob von dem Antrag­steller eine Gefahr für die Gesell­schaft ausgeht und ob ein Zusam­men­leben in einem Dritt­staat möglich ist.
In Frank­reich darf der Nachzug eines Fami­li­en­an­ge­hö­rigen bean­tragt werden. Von dem darf jedoch keine Gefahr für die öffent­liche Ordnung ausgehen.
In Öster­reich darf frü­hestens nach drei Jahren ein Nachzug bean­tragt werden. Vor­aus­setzung sind der Nachweis einer ange­mes­senen Unter­kunft, eines Ein­kommens und einer Krankenversicherung.
In Schweden hat keinen Anspruch mehr, wer nach dem 24. November 2015 ins Land gekommen ist. Damit hat das einstige Mus­terland der Flücht­lings­auf­nahme ein­ge­standen, dass die bis­herige groß­zügige Auf­nah­me­praxis die Gesell­schaft über­fordert hat. In Dänemark sieht es ähnlich aus.
Deshalb machen sich aktuell viele „Schutz­su­chende“ aus den skan­di­na­vi­schen Ländern auf nach Deutschland, wo die SPD, deren Chef nicht nur nicht rechnen kann, sondern anscheinend auch keine Ahnung von der Rea­lität hat, Druck macht, dass die illu­sionäre Politik der unbe­schränkten chao­ti­schen Zuwan­derung auf­recht­erhalten wird.
Ein Schelm, wem da ein­fällt, dass die deutsche Politik eher schon immer fata­ler­weise dazu geneigt hat, ihre Irr­tümer bis zum bit­teren Ende auf­recht­zu­er­halten, als sie recht­zeitig zu korrigieren?
Dank an Leser A.B. für den Hinweis!
Vera Lengsfeld — vera-lengsfeld.de